Hanyang Legal berät koreanische Unternehmen beim Markteintritt und bei ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland, deutsche Unternehmen mit koreanischen Geschäftspartnern sowie Privatmandanten mit unternehmerischen oder aufenthaltsrechtlichen Anliegen – persönlich, präzise und wirtschaftlich orientiert – auf Deutsch, Koreanisch und Englisch.
Hanyang Legal steht für deutsch-koreanische Rechtsberatung mit einem klaren Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, interkulturelle Besonderheiten und grenzüberschreitende Sachverhalte.
Nach langjähriger Zusammenarbeit in einer Partnerschaftsgesellschaft mbB setzt Rechtsanwältin Jung Hoi Lee ihre anwaltliche Tätigkeit eigenständig fort. Rechtsanwältin Jung Hoi Lee ist seit 2005 als Rechtsanwältin in Deutschland tätig. Zugleich bleibt Hanyang Legal in Bürogemeinschaft mit Kollegen verbunden, sodass fachlicher Austausch und bewährte Strukturen erhalten bleiben.